AGB

(Stand: 01.01.2022)
Allgemeiner Teil
1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) sind Bestandteil aller Angebote und Verträge über Adresslieferungen, Dienstleistungen oder sonstige Geschäfte der Firma Schober Information Group Deutschland GmbH, Leinfelden („Schober“) mit Kunden.

1.2. Die AGBs finden ausschließlich Anwendung auf Geschäfte mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.

1.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden kein Vertragsbestandteil, es sei denn Schober stimmt diesen ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch, wenn den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen worden ist oder Schober die beauftragte Leistung in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen vorbehaltlos ausführt.

1.4 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

2. Vertragsabschluss
2.1 Soweit in unseren Angeboten nicht anderweitig geregelt, sind die Angebote von Schober freibleibend. Ein Vertrag kommt mit der Bestätigung der Bestellung (Auftragsbestätigung) durch Schober, spätestens aber mit der Bereitstellung der Leistung zustande.

3. Preise
3.1 Die in unseren Angeboten genannten Adressenstückzahlen können sich nach Bestätigung des Auftrags wegen der ständigen Zu- und Abgänge bis zum Zeitpunkt der Lieferung noch verändern. Berechnet wird die tatsächlich gelieferte Adressenzahl. Wurde ein Mindestauftragswert vereinbart, so bildet dieser die Preisuntergrenze.

3.2. Sofern nicht abweichend vereinbart, sind Preiserhöhungen maximal in Höhe von 15% bei Dauerschuldverhältnisses, erstmals nach Ablauf einer zwölfmonatigen Vertragslaufzeit und sodann maximal einmalig alle 12 Monate, zulässig. Sie sind dem Kunden mindestens 6 Wochen vor deren Inkrafttreten mitzuteilen. Ist der Kunde mit Preiserhöhungen nicht einverstanden und betragen diese mehr als 15% auf Basis des letzten Preisniveaus, so kann der Nutzer die jeweilige Einzelvereinbarung innerhalb einer Frist von 6 Wochen seit Mitteilung über die geplante Erhöhung außerordentlich mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündigen. Während der Restlaufzeit gelten die Konditionen vor der Erhöhung unverändert weiter.

3.3. Alle unsere Preise sind Nettopreise zzgl. Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

3.4. Rechnungen und Teilrechnungen von Schober sind sofort nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar, sofern nicht anders vereinbart. Kommt der Nutzer mit der Entrichtung der Vergütung in Verzug, so ist Schober berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

3.5. Schober ist berechtigt, alle Zahlungsansprüche aus diesem Vertrag zum Zwecke des Inkassos im eigenen Namen an ein konzernverbundenes Unternehmen der Schober-Gruppe oder an ein Inkassounternehmen abzutreten.

3.6. Sollte der Kunde Einwendungen gegen eine Rechnung von Schober erheben, sind diese innerhalb von 28 Tagen nach Rechnungszugang gegenüber Schober schriftlich oder per E-Mail geltend zu machen. Andernfalls gilt die Rechnung als vom Kunden genehmigt. Schober wird den Kunden in den Rechnungen auf die Folgen einer unterlassenen rechtzeitigen Einwendung gesondert hinweisen.

3.7. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist nur statthaft, wenn diese Gegenansprüche von uns nicht bestritten oder sie rechtskräftig festgestellt sind.

4. Rechte und Pflichten des Kunden bei Mängeln
4.1. Der Kunde ist für die von ihm eingesetzten Geräte (Hardware und Software) und ihre Tauglichkeit zur Datenübertragung alleine verantwortlich. Ein Ausfall seiner Geräte entbindet nicht von der Zahlungspflicht.

4.2. Der Kunde ist verpflichtet, alle für den Leistungsbezug notwendigen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig zu erbringen.

4.3. Der Kunde trägt die Gefahr des Verlustes von Daten auf dem Übertragungsweg zur Anwendung.

4.4. Im Falle von Mängeln der bezogenen Leistungen hat der Kunde vor Geltendmachung eines Minderungs- oder Rücktrittsrechts Schober zunächst eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Eine Fristsetzung ist entbehrlich, wenn nach gesetzlichen Bestimmungen die Ausübung von Gewährleistungsrechten ohne Fristsetzung zur Nacherfüllung statthaft ist. Schober ist nach eigenem Ermessen berechtigt, die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung oder deren Kombination zu erbringen.

4.5. Der Kunde hat die bezogenen Leistungen nach deren Zugang unverzüglich zu untersuchen und festgestellte Mängel gegenüber Schober unverzüglich in Textform anzuzeigen. Unverzügliche Anzeige gegenüber Schober hat bei offensichtlichen Mängeln innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der bezogenen Leistung und bei versteckten Mängeln innerhalb von 7 Tagen ab Kenntnis des Mangels zu erfolgen. Ein geplanter oder tatsächlicher zeitlich versetzter Einsatz der bezogenen Leistungen entbindet nicht von der Verpflichtung zur fristgerechten Überprüfung und Rüge. Eine Verletzung der Anzeigen – und Rügepflicht führt zum Ausschluss der Gewährleistung.

4.6 Sofern Schober Datensubstanzen des Kunden verarbeitet ist der Kunde dafür verantwortlich, dass sämtliche von ihm erhobenen Datensubstanzen mit einer rechtlich einwandfreien Einwilligung zur werblichen Ansprache erhoben wurden, die erforderlich ist, um die mit Schober vereinbarte und vorausgesetzte Nutzung der Datensubstanzen zu ermöglichen. Schober ist berechtigt, den Nachweis einer stichprobenartigen Prüfung der Vorlage von Einwilligungserklärungen vom Kunden innerhalb angemessener Zeit zu verlangen.

5. Freistellung
5.1. Sollte eine Inanspruchnahme von Schober durch Dritte aufgrund einer Rechtsverletzung durch den Kunden gleich welcher Art erfolgen, stellt der Kunde Schober von solchen Ansprüchen auf erstes Anfordern frei und verpflichtet sich, alle daraus erwachsenden Kosten (insbesondere Rechtsanwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten) auf erstes Anfordern durch Schober zu übernehmen oder – nach Wahl von Schober – gegenüber Schober zu erstatten. Dies umfasst insbesondere auch Kosten in Zusammenhang mit einer angemessenen Abwehr solcher Ansprüche.

6. Haftung
6.1. Schober gewährleistet, dass die bezogenen Leistungen die vereinbarte Beschaffenheit haben und nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zum gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder wesentlich mindern. Schober leistet zudem Gewähr dafür, dass das vereinbarte Nutzungsrecht des Kunden nicht mit Rechten Dritter belastet ist.

6.2. Schober haftet nicht für die Funktionsfähigkeit der Datenleitungen zu seinem Server, bei Stromausfällen sowie für Leistungseinschränkungen oder Leistungsausfällen, die auf höherer Gewalt oder auf Ereignissen beruhen, die regelmäßig eine Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich des jeweiligen Leitungsanbieters sowie Störungen, die im Risikobereich anderer Netzanbieter liegen.

6.3. Trotz ständiger Aktualisierung und Überarbeitung unserer Businessdaten können wir wegen der Fluktuation innerhalb der Adressgruppen keine Gewähr dafür bieten, dass in unseren Adressdateien zum Zeitpunkt der Lieferung an den Kunden sämtliche Anschriften postalisch richtig und für jede Branchen- und Zielgruppe vollständig oder alle Zusatzdaten korrekt sind.

6.4. Da wir die Anschriften aus allgemein zugänglichen Registern, Verzeichnissen und Eigenangaben aus Befragungsaktionen zusammenstellen, können wir nicht gewährleisten, dass ein Adressat das ist oder noch ist, wofür er sich bei der Erfassung oder der letzten Aktualisierung der Adressen ausgegeben hat oder von dritter Seite ausgegeben wurde.

6.5. Retouren (Rückläufer) sind aus diesem Grund unvermeidlich und stellen keinen Mangel der Liefersache dar. Solche unvermeidbaren Retouren werden nicht vergütet.

6.6. Im Falle leichter Fahrlässigkeit von Schober, ihres gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen ist die Haftung von Schober bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren, unmittelbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen durfte. Im Übrigen ist die Haftung von Schober für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

6.7. Alle vertraglichen Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche gegen Schober verjähren nach Ablauf von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt ihrer Entstehung.

6.8. Abweichend der Bestimmungen unter Ziff. 6.6. und 6.7. haftet Schober für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Schober oder seines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen unbeschränkt.

7. Datenschutz- und Kontrollrechte von Schober
7.1. Enthalten die Leistungen von Schober personenbezogene Daten im Sinne des Art. 4 Nr. 1 Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), werden diese von Schober nur übermittelt, wenn für die Datenverarbeitung mindestens eine Rechtsgrundlage besteht.

7.2. Der Kunde verpflichtet sich, personenbezogene Daten in den von Schober bereitgestellte Leistungen nur bei Vorliegen einer Rechtsgrundlage für die Nutzung zu verarbeiten. Schober überprüft vor Lieferung der vereinbarten Leistungen und während des Vertragsverhältnisses stichprobenartig das Vorliegen einer entsprechenden Rechtsgrundlage beim Kunden und ist berechtigt, die Leistung zu verweigern, wenn keine ausreichende Rechtsgrundlage für den Bezug der jeweiligen Leistung besteht. Zu diesem Zweck hat der Kunde geeignete Aufzeichnungen über den Rechtsgrund seiner Datenverarbeitung in den von Schober bezogenen Leistungen mindestens 12 Monate nach Lieferung der bezogenen Leistungen bereitzuhalten und Schober auf Verlangen zur Verfügung zu stellen.

7.3. Widersprüchen Betroffener gegenüber dem Kunden in Bezug auf einzelne Adressdaten oder sonstigen personenbezogenen Daten im Sinne des Art. 4 Nr. 1 DSGVO in den bezogenen Leistungen von Schober hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Fristen zu beachten. Bei globalen Widersprüchen Betroffener hat der Kunde solche Widersprüche unverzüglich ab Eingang des betroffenen Widerspruchs an Schober zu melden.

7.4 Schober empfiehlt dem Kunden, vor dem werblichen Einsatz der einzelnen Adressdaten in den bezogenen Leistungen von Schober gegen die DDV-Robinsonliste (www.ichhabediewahl.de) abzugleichen, um Sperrungen von Betroffenen beachten zu können.

7.5 Personenbezogene Daten im Sinne des Art. 4 Nr. 1 DSGVO in den von Schober bezogenen Leistungen hat der Kunde nach Vertragslaufzeitende unverzüglich zu löschen und über die Löschung unaufgefordert eine Bestätigung in Textform an Schober zu senden.

7.6 Der Kunde hat im Falle der werblichen Nutzung der von Schober bezogenen Leistungen sicherzustellen, dass ein Hinweis auf das Widerspruchsrecht des Betroffenen gegen die Nutzung seiner personenbezogenen Daten im Sinne des Art. 4 Nr. 1 DSGVO sowie die gemäß DSGVO erforderlichen Informationspflichten des Kunden erbracht werden und die gemäß DSGVO erforderlichen Informationen für nicht beim Betroffenen erhobenen personenbezogenen Daten im Sinne des Art. 4 Nr. 1 DSGVO nach Vorgaben von Schober erfolgen.

7.7 Für den Fall, dass personenbezogene Daten im Sinne des Art. 4 Nr. 1 DSGVO vom Kunden mehrfach genutzt werden, erfüllt Schober seine Mitteilungspflicht aus Art. 19 DSGVO über nachträgliche Berichtigungen oder Löschungen der personenbezogenen Daten oder eine Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 16 DSGVO, Art. 17 Absatz 1 DSGVO und Art. 18 DSGVO durch Aktualisierung der bezogenen personenbezogenen Daten. Der Kunde hat solche Aktualisierungen unverzüglich ab Lieferung zu beachten.

8. Businessdaten – Adressennutzung; Verbot der Mehrfachverwendung
8.1. An unseren Businessadressdaten besteht Datenschutzurheberrecht gem. § 87b ff. UrhG. Sie dürfen nur in dem mit uns vereinbarten Umfang genutzt werden.

8.2. Sofern wir mit dem Kunden bei Auftragserteilung keine abweichende Vereinbarung getroffen haben, sind alle von uns überlassenen Adressen nur zur eigenen werblichen Nutzung des Kunden bestimmt. Soweit in Angebot und Auftragsbestätigung nicht anders vereinbart, ist nur die einmalige Nutzung erlaubt. Jede darüberhinausgehende Nutzung sowie die entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung an Dritte stellt eine missbräuchliche Datenverwendung dar. Zum Nachweis der missbräuchlichen Nutzung genügt die Vorlage einer der Kontrolladressen, welche für jede Adressenlieferung exklusiv generiert und in die Adresslieferung eingefügt sind.

8.3. Für jeden Fall der missbräuchlichen Adressennutzung hat der Kunde an uns eine Vertragsstrafe in Höhe des zehnfachen Netto-Preises des Adressenauftrags zu leisten, aus dem die missbräuchlich genutzte Adresse stammt.

Ergänzende Geschäftsbedingungen für Adressenvermittlung
Die nachfolgenden Bedingungen gelten ergänzend zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Fall, dass Schober einem Kunden Adressenbestände eines fremden Adresseigentümers (Drittlieferant) vermittelt.

1. Adressmakler
1.1 Sofern im Einzelfall durch die Auftragsbestätigung an den Kunden nicht anders geregelt, ist Schober ist nur Makler für den Drittlieferanten und kann durch den Kunden wegen unrichtiger Adressen oder sonstiger Mängel der vermittelten Adressdaten nicht in Anspruch genommen werden.

1.2 Kunde erkennt an, dass vorbehaltlich anderer Regelungen in der Auftragsbestätigung von Schober der jeweilige Adresslizenzvertrag allein zwischen dem Kunden und dem Drittlieferanten zustande kommt.

2. Annahme durch den Drittlieferanten
2.1 Die von uns im Namen des Drittlieferanten abgegebenen Angebote sind freibleibend und bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Drittlieferanten. Dieser kann die Annahme von Aufträgen, die wir im Namen des Kunden erteilen, ohne Angabe von Gründen ablehnen oder von der Anerkennung zusätzlicher Bedingungen, insbesondere von der Vorlage eines Musterstücks des Werbematerials, mit dem die Adressen bearbeitet werden sollen, abhängig machen.

3. Urheberrecht – Nutzungsrecht
3.1 An den Adressen des Drittlieferanten besteht der Datenbankurheberrechtsschutz gem. § 87b UrhG, sie bleiben Eigentum des Drittlieferanten und werden dem Kunden, vorbehaltlich anderer Regelungen in der Auftragsbestätigung von Schober, nur zur einmaligen Verwendung für eigene Werbung im vereinbarten Umfang vermietet.

3.2 Will der Kunde die Adressen mehrfach oder unbeschränkt nutzen, so bedarf es hierzu einer gesonderten Dauernutzungsvereinbarung mit dem Drittlieferanten. Zum Schutz gegen unbefugte Verwendung sind in die Adressenkollektionen Kontrolladressen eingearbeitet. Zum Nachweis des Missbrauchs genügt die Vorlage einer Kontrolladresse.

3.3 Eine Verarbeitung und Nutzung der vermieteten Adressen darf nur unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der der DSGVO erfolgen

4. Vertragsstrafe
4.1 Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen die in diesem Unterabschnitt erwähnten Nutzungsbeschränkungen hat der Kunde eine Vertragsstrafe in Höhe des 10-fachen Rechnungsbetrages für sämtliche Adressenkollektionen, die zusammen mit der Kollektion geliefert wurden, aus der die vertragswidrig genutzte Anschrift herrührt, zu zahlen

5. Retouren
5.1 Wegen der in den einzelnen Adressengruppen verschiedenen Fluktuation sind Retouren (mit postalischem Unzustellbarkeitsvermerk) unvermeidlich. Eine Vergütung dieser Retouren findet nicht statt. Retourenvergütungen bedürfen einer besonderen Vereinbarung mit Schober oder dem Drittlieferanten.

Ergänzende Geschäftsbedingungen für Datenabgleiche mit Datenbeständen der Deutsche Post Adress GmbH &Co. KG
Für den Fall, dass Schober für seine Kunden Datenabgleichservices mit Hilfe der Produkte der Deutschen Post Adress GmbH & Co. KG durchführt, werden solche Leistungen im Namen und Auftrag der Deutschen Post Adress GmbH & Co. KG erbracht. Im Übrigen gelten hierbei ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Deutsche Post Adress GmbH & Co. KG in ihrer jeweils gültigen Fassung. Alle AGB sind als PDF-Download unter www.postadress.de/agb vollständig abrufbar. Sollte ein Download der AGB nicht möglich sein, können diese auch schriftlich, per E-Mail (info@postadress.de) oder telefonisch unter 05241/ 5393-0 bei uns angefordert werden.


Schlussbestimmungen
1. Projektreferenzen und Marketing
1.1 Schober ist berechtigt, in ihrer Referenzliste oder bei der Teilnahme von Schober an Projektausschreibungen Dritter auf die Zusammenarbeit mit Kunden hinzuweisen, soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart.

1.2 Weitergehende Projektreferenzen sowie deren Verwendung für das Marketing von Schober sind nur mit vorheriger Zustimmung des Kunden zulässig.

2. Anwendbares Recht
2.1 Auf die gegenseitigen Rechtsbeziehungen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Sofern der Kunde seinen Sitz außerhalb Deutschlands hat, gilt dies unter Einschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG).

3. Erfüllungsort; Gerichtsstand
3.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen mit uns ist Stuttgart.

Gerichtsstand ist für alle Rechtstreitigkeiten je nach Wert des Streitgegenstandes das Amtsgericht oder Landgericht Stuttgart, soweit kein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist.